Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Tickets über die Netinera-Ticket-App

Stand 04.09.2023

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle über die Netinera-Ticket-App („App“) bestellten Tickets (inklusive Abonnements) zwischen der Die Länderbahn GmbH DLB („DLB“) und dem Kunden.

1.2 Tickets im Sinne dieser AGB sind alle über die App vertriebenen Tickets nach den Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets und weiterer Tarife, abrufbar unter https://www.netinera-tickets.de/assets/downloads/220224_Tarifbestimmungen_Deutschlandticket.pdf („Tarifbestimmungen“) Die Tarifbestimmungen gelten ergänzend zu diesen AGB.

1.3 Kunde der DLB im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über die App ihren Kaufvertrag mit der DLB abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).

1.4 Ein Anspruch auf die Nutzung der App besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der DLB. Technische Störungen, zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen können nicht ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

    2.1 Der Vertrag über die Bereitstellung von Tickets im Rahmen der App kommt zwischen dem Kunden und der DLB zustande.

    2.2 Die über die App angebotenen Tickets und sonstigen Produkte stellen kein verbindliches Angebot der DLB i. S. d. §§ 145 ff. BGB dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots.

    2.3 Indem der Kunde das ausgefüllte Bestellformular in der App durch betätigen des Bezahlbutton absendet, gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot nimmt die DLB an, indem die DLB dem Kunden eine Bestätigung der Ticketbestellung per E-Mail zusendet. Eine Zusendung der Bestätigung in Papierform ist nicht erforderlich. Der Preis ist sofort fällig.

    2.4 Der Kunde kann die AGB und seine Tickets jederzeit in der App einsehen. Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.

    3. Kundenkonto

    3.1 Um Tickets bestellen zu können, muss der Kunde die App herunterladen und ein Kundenkonto eröffnen. Beim Registrieren muss der Kunde zunächst seine E-Mail-Adresse und seinen Namen angeben. Der Kunde bestätigt die AGB und die Tarifbestimmungen und bekommt die Datenschutzbestimmungen angezeigt. Nach Absenden der Daten erhält der Kunde eine E‑Mail mit der Aufforderung, die Registrierung zu bestätigen und ein Passwort auszuwählen. Nach erfolgter Registrierung muss der Kunde seine Adresse, sein Geburtsdatum und die gewünschte Zahlungsmethode inkl. der für die Zahlung relevanten Daten angeben.

    3.2 Die Eröffnung eines Kundenkontos ist ohne Altersbeschränkung möglich. Lediglich die Zahlungsdaten müssen einer volljährig und unbeschränkt geschäftsfähigen Person gehören. Minderjährige werden durch ihre Vertretungsberechtigten vertreten.

    3.3 Der Kunde wird angehalten, Änderungen der nach Ziff. 3.1 gemachten Angaben, insbesondere der Zahlungsart, in der App aktuell zu halten. Ohne korrekte Zahlungsinformationen ist ein Kauf bzw. die Verlängerung eines Abonnements nicht möglich.

    3.4 Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Kunden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Es liegt weiter in der Verantwortung des Kunden sicher zu stellen, dass der Zugang zur App und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Kunden erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, hat der Kunde die DLB unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die mittels der Zugangsdaten bzw. eines unberechtigten Zugangs ausgeführt wird.

    3.5 Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich in Textform an service@netinera.de zu melden. Bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen der DLB. Nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten wird die DLB das Kundenkonto für die Bestellung von Tickets unverzüglich sperren.

    4. Sperrung des Kundenkontos

    4.1 Die DLB ist zur fristlosen, dauerhaften Sperrung des Kundenkontos berechtigt, wenn

    • der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB (z. B. durch Manipulation von Tickets) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Tickets gegen geltendes Recht verstößt,
    • der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist, oder
    • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für die DLB wegen Vertrauensverlustes unzumutbar ist.

    4.2 Die DLB kann den Zugang zur App vorübergehend bis zur Klärung eines zweifelhaften Vorgangs, maximal jedoch neunzig (90) Tage, sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte eines Grundes nach Ziffer. 4.1 vorliegen.

    4.3 Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird DLB die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Sofern nach einer vorübergehenden Sperrung der Verstoß nicht ausgeräumt wird oder bei einer erneuten Freigabe damit zu rechnen ist, dass der Kunde einen Verstoß fortsetzten wird, bleibt das Kundenkonto für die weitere Nutzung gesperrt. Im Falle einer Sperre benachrichtigt die DLB den Kunden per E‑Mail, sofern die erforderlichen Kontaktdaten die DLB mitgeteilt wurden.

    4.4 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert die DLB nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden mittels der mitgeteilten E‑Mail-Adresse. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden. Im Falle einer dauerhaften Sperrung durch die DLB können unbestrittene noch offene Tickets an den Kunden erstattet werden. Etwaige Erstattungen erfolgen über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg.

    5. Zahlungsmodalitäten und Abrechnung

    5.1 Die DLB bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der App des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn („Log-Pay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren durch DLB verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen und zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

    5.2 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der DLB registrieren:

    • Name und vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • E‑Mail-Adresse
    • Gewünschte Zahlart und notwendige Zahlungsinformationen:

      - im Falle SEPA-Lastschriftverfahren: Kontoverbindung mit IBAN

      - im Falle Kreditkartenzahlung: Kreditkartendaten

      - im Falle PayPal: Billing-Agreement auf den PayPal-Seiten nach Weiterleitung

      5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Das gilt nicht, wenn der Kunde das Unterbleiben der Mitteilung nicht zu vertreten hat.

      5.4 Der Kunde kann für Bestellungen in der App zwischen folgenden Zahlarten wählen:

      • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
      • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
      • Zahlung per PayPal.

      5.5 Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen ab achtzehn (18) Jahren zur Verfügung.

      5.6 Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach (Erst-)Kauf des Deutschlandtickets. Im Einzelnen:

      • Im Falle des (Erst-)Kaufs für den laufenden Monat, zwischen dem 1. und dem 10. des laufenden Monats, erfolgt die Abbuchung innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage.
      • Im Falle der Verlängerung des Deutschlandtickets gem. Ziffer 6.1, erfolgt die Abbuchung der Forderung für den Folgemonat ab dem 18. des laufenden Monats innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage.
      • Im Falle eines (Erst-)Kaufs für den laufenden Monat, zwischen dem 11. und dem 17. des laufenden Monats (entsprechend Ziffer 6.2), erfolgt die Abbuchung für den (Erst-)kauf innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage und für den Folgemonat ab dem 18. des laufenden Monats, ebenfalls innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage.
      • Bei einem (Erst-)Kauf für den laufenden Monat, nach dem 18. des laufenden Monats (entsprechend Ziffer 6.2) erfolgt die Abbuchung für den (Erst-)Kauf sowie für den Folgemonat innerhalb der nächsten fünf (5) Arbeitstage.
      • Bei einem (Erst-)Kauf im laufenden Monat für einen Folgemonat, erfolgt die Abbuchung innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage.

      Der genaue Zeitpunkt der Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe („Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die App nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

      5.7 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E‑Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Wenn der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

      5.8 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E‑Mail-Adresse.

      5.9 Der Kunde stellt sicher, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen AGB auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E‑Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

      5.10 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen:

      • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
      • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
      • Nummer der Kreditkarte
      • Ablaufdatum der Kreditkarte CVC-Code der Kreditkarte.

      5.11 Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

      5.12 Der Kunde stellt sicher, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

      5.13 Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Ziffer 5.6 gilt entsprechend. . Das Kaufangebot des registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

      5.14 Bei Kunden, deren Arbeitgeber das Deutschlandticket (mit-)finanziert („Jobticket-Kunden“), können die Zahlungsmodalitäten infolge der Abrechnung über den Arbeitgeber abweichen.

      6. Verlängerung/Kündigung

      6.1 Entsprechend den Kündigungsregelungen der Tarifbestimmungen wird das Abonnement für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Im Falle des Kaufs des Deutschlandtickets zwischen dem 11. und dem letzten Tag des laufenden Monats für den laufenden Monat, wird damit das Deutschlandticket auch für den Folgemonat erworben.

      6.2 Der Kunde kann das Kundenkonto jederzeit direkt in der App löschen. Tickets (des laufenden Monats sowie für bereits bestellte künftige Monate) stehen nach der Löschung nicht mehr zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht.

      7. Datenschutz

      7.1 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der unter www.netinera-tickets.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

      7.2 Im Hintergrundsystem werden die Abrechnungsdaten nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Die DLB ist vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen berechtigt, mit Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen nach Wirksamwerden einer dauerhaften Sperrung sämtliche im Rahmen der Nutzung entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

      8. Haftung und Gewährleistungsrechte

      8.1 Für Schäden, die durch die DLB oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet die DLB unbeschränkt.

      8.2 In Fällen der leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von der DLB. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

      8.3 Im Übrigen stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu.

      9. Änderung der App und der AGB

      9.1 Die DLB kann die App und die in der App unentgeltlich bereitgestellte Dienste ändern, neue Dienste unentgeltlich verfügbar machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einstellen. Dabei wird die DLB jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

      9.2 Die DLB kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Ticketkäufe ändern, indem die geänderten AGB dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses angezeigt werden.

      9.3 Änderungen dieser AGB hinsichtlich laufender Kundenkonten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, etwa indem der Kunde im Rahmen eines Pop-up-Fensters über die Änderung informiert wird und eine mit „Ich stimme zu“ (oder vergleichbar) bezeichnete Schaltfläche anklickt.

      9.4 Alternativ zum Vorgehen nach Ziffer. 9.3 kann die DLB dem Kunden eine geplante AGB-Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) anbieten und den Kunden um seine Zustimmung bitten. Dann teilt die DLB die beabsichtigten Änderungen dieser AGB dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden mit. Die Änderungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn ihnen der Kunde nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht (Zustimmungsfiktion). Die DLB weist den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders über sein jederzeitiges Kündigungsrecht, die Sechs-Wochen-Frist und auf die Rechtsfolge seines Schweigens hin. Die DLB wählt die Änderung über die Zustimmungsfiktion nur, wenn die geplante Änderung auf Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zurückgeht oder technischer oder prozeduraler Natur ist und die Rechte und Pflichten des Kunden allenfalls geringfügig berührt. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder sonstige Änderungen, die die rechtliche Situation des Kunden nicht nur unwesentlich berühren, bedürfen dagegen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

      10. Schlussbestimmungen

      10.1 Es gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

      10.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz der DLB ist. Ist der Kunde, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz der DLB vereinbart. Die DLB ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

      10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Parteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt.

      10.4 Informationen über die Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten oder die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr. Die DLB wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.